Änderungen Sozialversicherungen 2020

AHV/IV/EO

Mit dem Jahreswechsel werden die Beiträge für die AHV erhöht. Neu sind je 5.275% des Bruttolohnes vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu bezahlen.

Für Selbständigerwerbende gilt neu ein Mindestbeitrag (bis zu einem Einkommen von CHF 9’500.00) von CHF 496.00. Danach kommt die Beitragsskala zur Anwendung. Ab einem Einkommen von CHF 56’900.00 kommt der Maximalsatz von 9.95% zur Anwendung.

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Berufliche Vorsorge

Bei der beruflichen Vorsorge beträgt der Minimallohn CHF 21’330.00 pro Jahr.

Der maximal versicherte Lohn pro Jahr beläuft sich auf CHF 85’320.00.

 
Unsere Stärke ist die langjährige Erfahrung in den Bereichen Treuhand, Unternehmensberatung und Revision. Wir erbringen massgeschneiderte Dienstleistungen für Klein- und Mittelbetriebe sowie für Privatpersonen.

Treuhand Suisse

Mitglied des Schweizerischen Treuhänder-Verbandes STV/USV

treuhand

 

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