Prämienverbilligung 2022

Prämienverbilligung: Anträge für das Jahr 2022 sind unterwegs

Die SVA Zürich startet diese Woche den Versand der Prämienverbilligungs-Anträge. Wer voraus­sichtlich Anspruch hat, erhält bis Ende Juni auto­matisch einen Antrag.

Mit der individuellen Prämienverbilligung (IPV) werden Personen und Haushalte in wirt­schaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Im Kanton Zürich betrifft dies rund 250’000 Haushalte. Sie erhalten bis Ende Juni von der SVA Zürich automatisch einen Antrag. Mass­gebend für die Beurteilung sind die aktuellsten Steuer­faktoren, in der Regel die des Jahres 2019. Die SVA Zürich empfiehlt allen Kundinnen und Kunden, die Anmeldung elektronisch einzureichen. Das geht einfacher und schneller. Das Online-Formular führt Schritt für Schritt durch die Anmeldung.

Im Herbst bestimmt der Regierungs­rat jeweils die Eckwerte zur Prämien­verbilligung. Sobald diese feststehen, berechnet die SVA Zürich die individuelle Prämien­verbilligung. Ab Ende November erhalten die Personen, die den Antrag bis Ende September ausgefüllt haben, den Vorbescheid über ihren Anspruch. Die SVA Zürich überweist den Betrag fristgerecht direkt an die Krankenkasse . Die Verbilligung wird dann auf der ersten Prämien­rechnung im 2022 berück­sichtigt. Wer den Antrag später ausfüllt, muss mit einer längeren Bearbeitungs­zeit rechnen.

Nachmeldungen ab Juli möglich

Wer bis Ende Juni nicht automatisch ein Antrags­formular erhalten hat und glaubt, Anspruch auf Prämien­verbilligung zu haben, kann ab Juli online eine Nach­meldung ausfüllen. Für die Nachmeldung braucht es die aktuellsten Steuer­faktoren oder Lohn­bescheinigungen.

Der Anspruch auf Prämienverbilligung 2022 kann bis spätestens 31. März 2023 geltend gemacht werden.

Quelle: SVA Zürich

 
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