Das Jahresende naht.
Falls Sie Ihre Beiträge an die 3. Säule a noch nicht einbezahlt haben, wäre es nun höchste Zeit sich darüber Gedanken zu machen.
Der steuerlich zugelassene Abzug beträgt für das Jahr 2025 CHF 7’258.00 für Angestellte oder Selbständige die einer Pensionskasse angeschlossen sind. Für Selbständige ohne Anschluss an eine Pensionskasse beträgt der Abzug 20% des Nettoerwerbseinkommens bzw. maximal CHF 36’288.00.
Um vom steuerlichen Vorteil zu profitieren, lohnt es sich diese Abzugsmöglichkeit vollumfänglich auszunutzen. Wir empfehlen Ihnen daher, nach Möglichkeit den vollen Beitrag in die Säule 3a einzubezahlen.
Bei Fragen zu Ihrer Steuersituation stehen wir gerne zur Verfügung.
Für das Jahr 2026 sind die maximalen Beiträge gleich wie in diesem Jahr.
Unsere Stärke ist die langjährige Erfahrung in den Bereichen Treuhand, Unternehmensberatung und Revision. Wir erbringen massgeschneiderte Dienstleistungen für Klein- und Mittelbetriebe sowie für Privatpersonen.
Treuhand Suisse
Mitglied des Schweizerischen Treuhänder-Verbandes STV/USV

Wir sind eine von der Revisionsaufsichtsbehörde zugelassene Revisionsstelle.
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