Transparenzregister

Seit dem 1. Oktober 2026 müssen die wirtschaftlich berechtigten Personen von Unternehmen in einem zentralen Register erfasst werden.

Eintragen in das Transparenzregister müssen sich:

  • Aktiengesellschaften
  • GmbH
  • Genossenschaften

Im Transparenzregister müssen die wirtschaftlich berechtigten Personen eingetragen werden. Sprich die natürliche Person, welche ein Unternehmen direkt oder indirekt (z.B. über ein Holdinggesellschaft) mit mindestens 25% der Anteile kontrolliert.

Folgende Daten müssen angegeben werden:

  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • Wohnsitz
  • Art der Anteile und Beteiligung in %

Die Meldung hat für Aktiengesellschaften mit eingeschränkter Revision innert 5 Monate zu erfolgen und für alle übrigen ohne Revisionsstelle innert 6 Monate. Die Frist läuft ab 01.10.2026.

Der Eintrag ins Register erfolgt über EasyGov. Wer noch keinen Login hat, kann sich bzw. das Unternehmen über https://www.easygov.swiss kostenlos registrieren. Unter Pendenzen – neuer Prozess – kann der Eintrag vorgenommen werden.

Wir helfen Ihnen bei Fragen zum Transparenzregister gerne weiter.

 
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