Abschaffung Inhaberaktien

Inhaberaktien sind seit dem 1. November 2019 nur noch bei börsenkotierten Gesellschaften oder als Bucheffekten erlaubt. Daher müssen private Aktiengesellschaften die Inhaberaktien bis am 30. April 2021 in Namensaktien umwandeln.

Die Umwandlung bedarf einer Statutenrevision. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Umstellung.

 
Unsere Stärke ist die langjährige Erfahrung in den Bereichen Treuhand, Unternehmensberatung und Revision. Wir erbringen massgeschneiderte Dienstleistungen für Klein- und Mittelbetriebe sowie für Privatpersonen.

Treuhand Suisse

Mitglied des Schweizerischen Treuhänder-Verbandes STV/USV

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Wir sind eine von der Revisionsaufsichtsbehörde zugelassene Revisionsstelle.

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