Änderung Privatanteil Geschäftsfahrzeuge

Per 1. Januar 2022 wird bei der direkten Bundessteuer die Pauschale für die Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen von 0.8% auf 0.9% pro Monat erhöht.

Somit muss auch für die MWST die Pauschale von 0.9% (im Jahr 10.8%) angewendet werden. 

Die Erhöhung hat auch zur Folge, dass keine Berechnung der geldwerten Leistung bei Geschäftsfahrzeugen auf dem Berufsauslagenformular in der Steuererklärung mehr vorgenommen werden muss. Die Pauschale deckt den Arbeitsweg ab.

 
Unsere Stärke ist die langjährige Erfahrung in den Bereichen Treuhand, Unternehmensberatung und Revision. Wir erbringen massgeschneiderte Dienstleistungen für Klein- und Mittelbetriebe sowie für Privatpersonen.

Treuhand Suisse

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