Änderungen Sozialversicherungen 2020
AHV/IV/EO
Mit dem Jahreswechsel werden die Beiträge für die AHV erhöht. Neu sind je 5.275% des Bruttolohnes vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu bezahlen.
Für Selbständigerwerbende gilt neu ein Mindestbeitrag (bis zu einem Einkommen von CHF 9’500.00) von CHF 496.00. Danach kommt die Beitragsskala zur Anwendung. Ab einem Einkommen von CHF 56’900.00 kommt der Maximalsatz von 9.95% zur Anwendung.
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Berufliche Vorsorge
Bei der beruflichen Vorsorge beträgt der Minimallohn CHF 21’330.00 pro Jahr.
Der maximal versicherte Lohn pro Jahr beläuft sich auf CHF 85’320.00.