Betreuung eines schwer kranken Kindes

Ab dem 1. Juli 2021 haben erwerbstätige Eltern Anrecht auf Ferien und Entschädigung für den Erwerbsausfall für die Betreuung eines schwer kranken Kindes.

Es gibt neu einen bezahlten Urlaub für Eltern, welche ihr krankes oder verunfalltes minderjähriges Kind im Spital oder zuhause betreuen müssen. Insgesamt können 98 Tage innert 18 Monaten beantragt werden.

Das Verfahren gleicht demjenigen des Mutterschaftsurlaubes. Es wird entsprechend ein Taggeld in der Höhe von 80 Prozent des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Lohnes vor der Unterbrechung ausbezahlt (max. CHF 196.00/Tag).

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

 
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