Neue MWST-Sätze ab 1. Januar 2024

Wie erfolgt die korrekte Rechnungsstellung mit dem bisherigen und dem neuen Steuersatz?

Im Herbst 2022 hat das Schweizer Stimmvolk über eine Erhöhung der MWST-Sätze zugunsten der Altersvorsorge abgestimmt. Diese wird per 1. Januar 2024 umgesetzt.

Ab diesem Datum gelten folgende Steuersätze:

Massgebend für die Anwendung des richtigen Steuersatzes ist der Zeitpunkt oder der Zeitraum der Leistungserbringung. Das Rechnungsdatum sowie der Zahlungseingang sind nicht relevant.

Als Hilfestellung für die richtige Verrechnung dient die folgende Grafik aus der MWST-Info 19 «Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024» der Eidgenössischen Steuerverwaltung:

Die Erhöhung der Steuersätze führt ebenfalls zu einer entsprechenden Anpassung der Saldosteuersätze sowie der Pauschalsteuersätze für das Gemeinwesen und verwandte Bereiche.

Weiter Informationen und Beispiele finden Sie in der MWST-Info 19 der Eidg. Steuerverwaltung.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 
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