Es ist bereits wieder Dezember und das Jahr 2023 geht langsam aber sicher zu Ende. Falls Sie Ihre Beiträge an die 3. Säule a noch nicht einbezahlt haben, wäre es nun höchste Zeit sich darüber Gedanken zu machen.
Der steuerlich zugelassene Abzug beträgt für das Jahr 2023 CHF 7’056.00 für Angestellte oder Selbständige die einer Pensionskasse angeschlossen sind. Für Selbständige ohne Anschluss an eine Pensionskasse beträgt der Abzug 20% des Nettoerwerbseinkommens bzw. maximal CHF 35’280.00.
Um vom steuerlichen Vorteil zu profitieren, lohnt es sich diese Abzugsmöglichkeit vollumfänglich auszunutzen. Wir empfehlen Ihnen daher, nach Möglichkeit den vollen Beitrag in die Säule 3a einzubezahlen.
Bei Fragen zu Ihrer Steuersituation stehen wir gerne zur Verfügung.
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Für das Jahr 2024 gelten die gleichen Werte:
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Treuhand Suisse
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