Seit dem 1. Oktober 2026 müssen die wirtschaftlich berechtigten Personen von Unternehmen in einem zentralen Register erfasst werden.
Eintragen in das Transparenzregister müssen sich:
Im Transparenzregister müssen die wirtschaftlich berechtigten Personen eingetragen werden. Sprich die natürliche Person, welche ein Unternehmen direkt oder indirekt (z.B. über ein Holdinggesellschaft) mit mindestens 25% der Anteile kontrolliert.
Folgende Daten müssen angegeben werden:
Die Meldung hat für Aktiengesellschaften mit eingeschränkter Revision innert 5 Monate zu erfolgen und für alle übrigen ohne Revisionsstelle innert 6 Monate. Die Frist läuft ab 01.10.2026.
Der Eintrag ins Register erfolgt über EasyGov. Wer noch keinen Login hat, kann sich bzw. das Unternehmen über https://www.easygov.swiss kostenlos registrieren. Unter Pendenzen – neuer Prozess – kann der Eintrag vorgenommen werden.
Wir helfen Ihnen bei Fragen zum Transparenzregister gerne weiter.
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